Baden-Württemberg - Richtlinien zur Sprachförderung
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Die zentrale Bedeutung der deutschen Sprache und die Förderung von Kindern mit einem sprachlichen Förderbedarf, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen, sind in allen geltenden Bildungsplänen verankert. Sprachkenntnisse zu vermitteln ist ein zentrales Aufgabenfeld aller Schularten sowie Auftrag aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten. Alle Fächer haben einen sprachbildenden Auftrag und achten auf einen korrekten, angemessenen, partner- und situationsbezogenen Sprachgebrauch. Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen vom 31. Mai 2017 ermöglicht die Einrichtung von Vorbereitungsklassen und -kursen für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf. Grundsätzlich besuchen Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Sofern dies aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich ist, nehmen diese Schülerinnen und Schüler an besonderen Sprachfördermaßnahmen, etwa der Besuch einer Vorbereitungsklasse oder eines Vorbereitungskurses, teil.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Sprachförderung, Vorbereitungsklasse, Richtlinie, Fördermaßnahmen,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg; poststelle@km.kv.bwl.de |
Erstellt am | 08.09.2020 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://km.baden-wuerttemberg.de |
Zuletzt geändert am | 25.06.2024 |