Ganztagsschule in Thüringen
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Im Freistaat Thüringen gibt es insgesamt über 900 Schulen, von denen über zwei Drittel in Ganztagsbetreuung sind. Die Ganztagsbetreuung wird allgemein zwischen voll gebundene, teilweise gebundene und offene Ganztagsschule unterschieden.
Nach der Definition für Ganztagsschulen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer (kurz: Kultusministerkonferenz KMK) von 2011 werden die drei Formen wie folgt bestimmt:
- In der voll gebundenen Form sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler (z. B. einzelne Klassen oder Klassenstufen), an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen. Für die Schülerinnen und Schüler ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule, an mindestens drei Wochentagen im Umfang von täglich mindestens sieben Zeitstunden möglich.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Ganztagsbetreuung, Ganztagsschule, Ganztagsunterricht, Hort, Schulform,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://bildung.thueringen.de |
Zuletzt geändert am | 22.04.2021 |