Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Bericht, Kinderrechtskonvention, Kinderschutz, Kindeswohl, Kinderrechte,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Erstellt am | 01.02.2019 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 27.08.2020 |