Rechtsgutachten: Kinderrechte ins Grundgesetz
[ Rechtsgutachten: Kinderrechte ins GrundgesetzLink defekt? Bitte melden! ]
Das im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. jur. Philipp B. Donath der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie eine Zusammenfassung davon können auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks heruntergeladen werden.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Grundgesetz, Kind, Kinderrechtskonvention, Recht, Rechtsgutachten, Kinderrechte,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Deutsches Kinderhilfswerk e. V. |
Erstellt am | 01.01.2017 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kinderrechte.de/ |
Zuletzt geändert am | 18.11.2024 |