Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Referentenentwurf zum sogenannten Gute-KiTa-Gesetz mit ausführlichem Text zur Begründung des Gesetzes steht hier zum Download zur Verfügung (Stand: 06.07.2018).
Mit dem Gute-Kita-Gesetz will der Bund 5,5 Mrd. Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren. Zur Verbesserung der Kita-Qualität haben Bund und Länder neun Handlungsfelder erarbeitet. Maßnahmen sind beispielsweise die Senkung von Gebühren, die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder die Stärkung von Kita-Leitungen. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließen Bund und Länder individuelle Vereinbarungen, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung inklusive der Ausweitung von Beitragsfreiheit eintreten wollen.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Elementarbildungswesen allgemein
Politik/Planung
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Elementarbildung
Elementarbildungswesen allgemein
Rechtliche Grundlagen
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Elementarbildung
Qualitätsentwicklung/-sicherung
Schlagwörter
Deutschland, Finanzierung, Frühpädagogik, Gesetz, Gesetzentwurf, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Qualität, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Kindertagespflege,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Erstellt am | 06.07.2018 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 27.09.2018 |