Einschulung in Rheinland-Pfalz
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Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Grundschule. (Stand: April 2024)
Auf diesen Seiten werden Informationen u.a. zur Anmeldung von Schulkindern, zur Schuleingangsuntersuchung, zur vorzeitigen Einschulung und Zurückstellung und zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz vorgehalten.
Dokument von: Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Stichtag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bildungsserver Rheinland-Pfalz |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://bildung.rlp.de/grundschule/ |
Zuletzt geändert am | 19.04.2024 |