Schulanfang in Hessen
[ Schulanfang in HessenLink defekt? Bitte melden! ]
In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder in Hessen, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden. (Stand: April 2018)
Die Seite des Hessischen Kultusministeriums beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Schulanfang.
Dokument von: Hessisches Kultusministerium
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hessen, Anmeldung, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Schularzt, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Stichtag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Kultusministerium; Julika.Schoebel@kultus.hessen.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://kultusministerium.hessen.de/ |
Zuletzt geändert am | 14.10.2021 |