Von der Kita in die Grundschule in Bremen
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Alle Kinder im Bundesland Bremen, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, sind sogenannte „Karenzzeitkinder“. Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen. (Stand: September 2023)
Die Seite enthält Informationen für einen gelungenen Start ins Schulleben (u.a. zu Infoveranstaltungen, Elternbriefen und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern).
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bremen, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen; https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.3719.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | CC-by-nc-nd, Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung |
Gehört zu URL |
https://www.bildung.bremen.de/ |
Zuletzt geändert am | 07.09.2023 |