Übertrittsregelung im Saarland
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Im Saarland bekommen die Viertklässler Ende Januar das Halbjahreszeugnis von Klasse 4. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis erhalten sie auch den Entwicklungsbericht mit einer zusammenfassenden Beurteilung. Der Entwicklungsbericht enthält die folgenden Angaben: bisherige Lern- und Leistungsentwicklung, Arbeitshaltung, Art des Arbeitens und Lernens, Sozialverhalten, Denkvermögen und sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie evtl. Hinweise auf Förderbedarf oder besondere Leistungsschwächen. In der zusammenfassenden Beurteilung wird die Aussage zum weiteren Bildungsweg des Kindes getroffen. Eine der beiden nachfolgenden Aussagen findet sich als Abschluss in der Zusammenfassenden Beurteilung: Der Schülerin/Dem Schüler wird aufgrund ihrer/seiner bisherigen Leistungsentwicklung der Besuch eines Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule empfohlen. Oder: Der Schülerin/Dem Schüler wird aufgrund ihrer/seiner bisherigen Leistungsentwicklung der Besuch einer Gemeinschaftsschule empfohlen. Im Saarland gibt es keinen bestimmten Notendurchschnitt, der erreicht werden muss, um eine Schullaufbahnempfehlung für eine bestimmte Schulart zu bekommen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Grundschule, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis, Weiterführende Schule,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Martina Wemhoff; |
Erstellt am | 26.04.2018 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://schule-in-deutschland.de |
Zuletzt geändert am | 15.09.2021 |