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Bundesfamilienministerium: Kinderrechte in Deutschland

h t t p s : / / w w w . b m b f s f j . b u n d . d e / b m b f s f j / t h e m e n / k i n d e r - u n d - j u g e n d / k i n d e r r e c h t eExterner Link

Vor über 30 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen der Rechte des Kindes verabschiedet. Heute ist die Kinderechtskonvention von fast allen Staaten der Welt ratifiziert und damit die weltweit anerkannteste Konvention der Vereinten Nationen. Die Kinderrechte sind universal, das heißt, sie gelten für alle Kinder - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder davon, ob sie in einem Land geboren oder hinzugewandert sind. Auf diesen Seiten informiert das Bundesfamilienministerium über die Kinderrechte u.a. mit einem Rechtsgutachten zur Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Dokument von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Kind, Kinderrechtskonvention, Kinderschutz, Mitbestimmung, Partizipation, Kinderrechte,

Bildungsbereich kein spezifischer
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.bmbfsfj.bund.de/‌
Zuletzt geändert am 24.11.2025

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