Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28. Oktober 2015 ist am 1. November 2015 in Kraft getreten.
Es regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder und stellt klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem wird das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Fach, Sachgebiet
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Soziale Arbeit und Recht
Recht in einzelnen Arbeitsfeldern
Schlagwörter
Deutschland, Gesetz, Flüchtling, Flüchtlingspolitik, Kind, Jugendlicher, Minderjähriger, Inobhutnahme, Rechtsgrundlage,
Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | http://www1.bgbl.de/spezial-bgbl/service/kontakt.html |
Erstellt am | 28.10.2015 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zuletzt geändert am | 12.11.2015 |