Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen

h t t p s : / / w w w . s c h u l m i n i s t e r i u m . n r w . d e / d o c s / S c h u l s y s t e m / I n k l u s i o n / L e h r k r a e f t e / R e c h t / i n d e x . h t m lExterner Link

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem “Ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention“ schrittweise realisiert. Neben dem Volltext des Gesetzes wird auf thematisch zugeörige Verordnungen verwiesen. Weitere Informationen gibt es zum Feststellungsverfahren, zur Einrichtung von Kompetenzzentren, zur Bestimmung von Schwerpunktschulen und zum Finanzierungskonzept.

Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Nordrhein-Westfalen, Feststellungsverfahren, Finanzierung, Inklusion, Kompetenzzentrum, Schulrecht, Sonderpädagogische Förderung, Schulrechtsänderungsgesetz, Schwerpunktschule,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/‌index.html
Zuletzt geändert am 16.07.2018

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: