Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
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Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung oder Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen. Voraussetzungen sind unter anderem Altersgrenzen oder die Unterhaltung einer eigenen Wohnung unter bestimmten Bedingungen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesagentur für Arbeit; Zentrale@arbeitsagentur.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.arbeitsagentur.de |
Zuletzt geändert am | 29.04.2021 |