BAföG auch ohne deutschen Pass
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Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. BAföG beantragen können: anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Auslandsstudium, Ausländische Studierende, Austausch
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Studium
Studienförderung, Stipendium
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Wissenschaft und Bildungsforschung
Forschungsförderung
Schlagwörter
Ausland, Deutschland, Ausländer, Flüchtling, Förderprogramm, Förderung, Migrant, Stipendium, Studium, BAfÖG, Bildungausländer,
Bildungsbereich | Hochschule; Forschung / Wissenschaft |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerum für Bildungung Forschung BMBF; bmbf@bmbf.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bafög.de |
Zuletzt geändert am | 19.08.2020 |