Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik (Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung) (Bremen)
Diese Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung spezifiziert den schulgesetzlichen Auftrag, den Unterricht und das weitere Schulleben für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich gemeinsam zu gestalten, der Ausgrenzung von Behinderten entgegenzuwirken, Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Kinder durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen sowie Auswirkungen von Behinderungen auszugleichen und zu mindern (Bremisches Schulgesetz § 4 Abs. 5).
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
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Schule
Schulwesen allgemein
Schulrecht
Schlagwörter
Bremen, Allgemein bildende Schule, Schulrecht, Sonderpädagogik, Sonderpädagogische Förderung, Unterstützung, Allgemeinbildende Schule,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senatorin für Kinder und Bildung |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://712.joomla.schule.bremen.de/index.php/bremer-schulblatt/inhaltsverzeichnis |
Zuletzt geändert am | 07.04.2020 |