Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
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Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Schülerinnen und Schüler - auch die mit einer schweren Mehrfachbehinderung - durch individuelle Hilfen beim Erkennen eigener Handlungsmöglichkeiten und bei der Erweiterung der Fähigkeiten zum Handeln. Die eingeschränkten Ausdrucks-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten haben Auswirkungen auf die Selbstentfaltung und das soziale Umfeld; die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch Kompensationsformen und Hilfen zur Bewältigung eines erschwerten Lebens erlernen. Sonderpädagogische Förderung trägt dazu bei, trotz behinderungsbedingter Abhängigkeiten zur größtmöglichen Eigenständigkeit zu finden und die individuellen Entwicklungspotentiale zu nutzen, um Fähigkeiten, Können, Wissen zu erwerben. (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998)
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Spezifische Behinderungen
Körperbehinderung
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Behindertenpädagogik
Spezifische Behinderungen
Mehrfachbehinderung, Schwerstbehinderung
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Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenpolitik, Interessenvertretung
Schlagwörter
Körperbehinderung, Mehrfachbehinderung, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Schwerstbehinderung, Behindertes Kind, behinderter Jugendlicher,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Entnommen aus | Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998 |
Technische Anforderungen | Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden. |
Zuletzt geändert am | 03.02.2016 |