Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Artikel 7 des Grundgesetzes regelt das Schulwesen, den Religionsunterricht und das Privatschulwesen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Bundesregierung, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenrechte, Privatschule, Religionsunterricht, Schule, Verfassung,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Deutscher Bundestag; Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland; |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bundestag.de |
Zuletzt geändert am | 01.04.2025 |