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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

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Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. 
Artikel 7 des Grundgesetzes regelt das Schulwesen, den Religionsunterricht und das Privatschulwesen.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Bundesregierung, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenrechte, Privatschule, Religionsunterricht, Schule, Verfassung,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Deutscher Bundestag; Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland;
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.bundestag.de
Zuletzt geändert am 01.04.2025

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