Wahlrecht ohne Altersgrenze
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Die KinderRÄchTsZÄnker K.R.Ä.T.Z.Ä. aus Berlin setzen sich seit 1995 für das Wahlrecht ohne Altersgrenze ein. Das heißt, daß jeder Mensch, der an Wahlen teilnehmen möchte, daran nicht gehindert werden darf. Aus diesem Grund legten zwei Jugendliche 1995 Verfassungsbeschwerde ein und später wurde durch die Gruppe die Gültigkeit des Bundestages angefochten, da er ohne die Stimmen der Kinder zustande gekommen ist. Das ist undemokratisch und deshalb verfassungswidrig. Auf der Seite werden alle wichtigen Dokumente und Pressemitteilungen vorgestellt sowie ausführlich die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.
Fach, Sachgebiet
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Schule
sozialkundlich-philosophische Fächer
Sozialkunde
Politikfelder
Recht, Justiz
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sozialkundlich-philosophische Fächer
Sozialkunde
Gesellschaftspolitische Gegenwartsfragen
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Hochschule
Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften
Politikwissenschaften, Politologie
Schlagwörter
Mitbestimmung, Kind, Verfassungsbeschwerde, Gleichberechtigung, Kinderrechte, Kinderwahlrecht, Grundrecht,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Hochschule; Erwachsenenbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | kraetzae@kraetzae.berlinet.de |
Erstellt am | 23.03.1996 |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
http://www.kraetzae.de |
Adresse der Bezugsquelle | KRÄTZÄ, Dunckerstraße 11, 10437 Berlin |
Entnommen aus | Homepage der KinderRÄchTsZÄnker |
Zusatzinformation |
http://kraetzae.de/ueber_uns/ |
Zuletzt geändert am | 29.04.2010 |