Anstieg Mindestausbildungsvergütung 2026
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Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das zuständige Bundesministerium ist am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent.