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Das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) tritt ab 28.06.2025 in Kraft!

Eine Frau und ein Mann sitzen vor einem Laptop und einem Monitor und schauen sich an. Die Frau sitzt im Rollstuhl, der Mann auf einem Stuhl.
Bildrechte: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.

Auf dem Portal Barrierefreiheit des Bundesinnenministeriums findet man ein Erklärvideo zum BFSG und weiterführende Informationen.
Unser Dossier zum Thema Barrierefreiheit bietet grundlegende Informationen zum Thema Barrierefreiheit, wie zum Beispiel rechtliche Grundlagen und zentrale Ansprechpartner, sowie spezielle Zusammenstellungen zur digitalen Barrierefreiheit und zu Kommunikationsmitteln wie Leichte Sprache und Gebärdensprache.

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