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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Karolinenweg 1
24105 Kiel
fb@landtag.ltsh.de

h t t p s : / / w w w . l a n d t a g . l t s h . d e / b e a u f t r a g t e / f bExterner Link

Das Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen, ist dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zugeordnet. Die Mitarbeitenden arbeiten über­parteilich und regierungs­ungebunden. Ihr Auftrag ist es, die strukturellen Voraus­setzungen für die Aufnahme von Flüchtlingen, Einwanderung und Integration auf Landes­ebene mitzugestalten und die Rechte von Zugewanderten zu vertreten. Dabei arbeiten sie eng mit Parlament, Regierung und freien Institutionen und Vereinen für Zuwanderung zusammen.

Schlagwörter

Schleswig-Holstein, Asyl, Flucht, Flüchtling, Integration, Zuwanderung,

Art der Institution Ministerium / Behörde / Parteigremium
Bundesland Schleswig-Holstein
Land Deutschland
Telefon (0431) 988-1291
Telefax 0431 988-1291
Zuletzt geändert am 15.04.2024
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