Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
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Das Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen, ist dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zugeordnet. Die Mitarbeitenden arbeiten überparteilich und regierungsungebunden. Ihr Auftrag ist es, die strukturellen Voraussetzungen für die Aufnahme von Flüchtlingen, Einwanderung und Integration auf Landesebene mitzugestalten und die Rechte von Zugewanderten zu vertreten. Dabei arbeiten sie eng mit Parlament, Regierung und freien Institutionen und Vereinen für Zuwanderung zusammen.
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Asyl, Flucht, Flüchtling, Integration, Zuwanderung,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Bundesland | Schleswig-Holstein |
Land | Deutschland |
Telefon | (0431) 988-1291 |
Telefax | 0431 988-1291 |
Zuletzt geändert am | 15.04.2024 |