Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
poststelle@bamf.bund.de
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Das Bundesamt entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Aufnahme in Deutschland unterstützt das Bundesamt die Zuwanderer durch Förderung und Koordination der sprachlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration. Daneben hilft das Bundesamt bei der Verteilung jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion und vermittelt Ausländern, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, Informationen zur freiwilligen Rückkehrförderung. Es widmet sich der verstärkten Zusammenarbeit mit seinen europäischen Partnern auf den Gebieten Asyl und Migration. In diesem Rahmen findet ein Personalaustausch zwischen dem Bundesamt und den Partnerbehörden innerhalb der EU statt Liaisonpersonal). Über Asylanträge entscheiden nach persönlicher Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber und nach Prüfung der vorgetragenen Asylgründe Mitarbeitende des Bundesamtes.
Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 wurden dem Amt weitere Aufgaben übertragen. Hierzu gehört u.a. die Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen (Sprach- und Orientierungskurs) für Zuwanderer.
Schlagwörter
Asyl, Flüchtling, Migration, Integration, Recht, Zuwanderung, asylum, refugee, immigration, migration, integration, Deutschland,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Arbeits- und Forschungsschwerpunkte, Projekte | Asylverfahren, Informationszentrum Asyl, Integration, Migration, Zuwanderung |
Bundesland | Bayern |
Land | Deutschland |
Telefon | +49 (0)9 11 / 9 43 - 0 |
Telefax | +49 (0)9 11 / 9 43 - 10 00 |
PLZ des Postfachs | 90343 |
Ort des Postfachs | Nürnberg |
Zur Einrichtung gehören |
Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl |
Zuletzt geändert am | 16.12.2019 |