Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung Baden-Württemberg (LEBK)
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Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung Baden-Württemberg (LEBK) hat sich im Frühjahr 2020 im Zuge der Corona-Krise zunächst als Landeselternvertretung der baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen gegründet. Nach der Landtagswahl 2021 nahmen Bündnis 90/Die Grünen und CDU die Institutionalisierung der Landeselternvertretung in den Koalitionsvertrag auf. Am 6. November 2024 hat der Landtag von Baden-Württemberg schließlich der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) zugestimmt und damit die rechtliche Verankerung des LEBK beschlossen. Im Frühjahr 2025 erfolgte die Wahl zum ersten gesetzlich verankerten Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung, der sich am 1. April 2025 konstituierte. Der LEBK ist seither die offizielle Vertretung der Eltern auf Landesebene, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut und gefördert werden.
Schlagwörter
Bildungspolitik, Elementarbildung, Eltern, Kind, Kindergarten, Kindergartengesetz, Kindertagesstätte, Landeselternbeirat, Elternvereinigung,
Art der Institution | Verband / Verein / Interessenvertretung |
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Bundesland | Baden-Württemberg |
Land | Deutschland |
Telefon | ( 49) 0711 279-4119 |
Zuletzt geändert am | 22.09.2025 |