Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Der beauftragten Person zur Seite steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Nach § 15 BGG hat er die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Schlagwörter
Deutschland, Behindertenbeauftragter, Interessenpolitik, Interessenvertretung, Menschen mit Behinderung,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Bundesland | Bund |
Land | Deutschland |
Zur Einrichtung gehören | |
Zuletzt geändert am | 19.09.2022 |