Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
die medienanstalten - ALM GbR, Gemeinsame Geschäftsstelle
Friedrichstraße 60
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Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind. Der Auftrag der KJM basiert auf dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz. Die KJM prüft im Schwerpunkt, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Darüber hinaus nimmt die KJM noch weitere Aufgaben wahr, die im JMStV verankert sind.
Schlagwörter
Aufsicht, Digitale Medien, Internet, Jugendgefährdung, Jugendschutz, Medienkontrolle, Rundfunk, Jugendmedienschutz,
Art der Institution | Sonstige Einrichtung |
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Bundesland | Berlin |
Land | Deutschland |
Telefon | +49 30 2064690-51 |
Telefax | +49 30 2064690-99 |
Zuletzt geändert am | 08.03.2024 |