Wissenschaftliche Karrierewege: Vergütung, Befristung, Lehrverpflichtung
Im folgenden werden rechtliche Regelungen dokumentiert, die Nachwuchswissenschaftler an Hochschulen betreffen. Schwerpunkte sind übergreifende und Hintergrundinformationen, Besoldung / W-Vergütung und Zeitverträge / Befristungsregelungen.
Übergreifendes und Hintergründe
Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs
Im Februar 2021 wurde der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) 2021 veröffentlicht. Der Bericht präsentiert empirische Befunde zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland. Schwerpunktthema der Ausgabe 2021 sind die Karriereverläufe Promovierter, weitere Themen sind Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierungsbedingungen in der Promotionsphase, [...]
Dokument von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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BMFTR: Wissenschaftliche Karriere
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt informiert über die Wege hin zu einer wissenschaftlichen Karriere an Hochschulen in Deutschland. Zu den adressierten Personen gehören Doktorandinnen und Doktoranden, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Nachwuchsgruppenleiterinnen sowie Junior- oder Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren, die in [...]
Dokument von: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Orientierungsrahmen (wissenschaftlicher Nachwuchs)
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat empfohlen, an den einzelnen Hochschulen Orientierungsrahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion zu erarbeiten, um mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der Karriereplanung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu schaffen. Die Konzepte verschiedener Hochschulen zur Gestaltung der Karrierewege von [...]
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Wissenschaft - Gewerkschaft Bildung und Erziehung GEW
Die Informationen der Gewerkschaft Bildung und Erziehung GEW in der Rubrik Wissenschaft beziehen sich schwerpunktmäßig auf Qualifizierungswege, Berufstätigkeit und Arbeitsbedingungen in Wissenschaft und Hochschule.
Besoldung / W-Vergütung
KMK: Dienstrecht und Besoldung
Umsetzung der Dienstrechtsreform im Hochschulbereich mit Angaben zum Inkrafttreten verschiedener Regelungen. Unterpunkte sind: Lehrverpflichtung. Lehrauftragsvergütung. Besetzung von Professorenstellen. Versorgungslastenausgleich. Wissenschaftsmanagermarkt.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
KMK-Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen
Die Vereinbarung gilt für das hauptberuflich tätige wissenschaftliche Personal (§ 42 HRG) an Hochschulen, soweit ihm Lehraufgaben obliegen. Die Kultus-/Wissenschaftsministerinnen und minister verpflichten sich in diesem KMK-Beschluß vom 05.12.2002, darauf hinzuwirken, dass die Lehrverpflichtung in den Ländern nach Maßgabe dieser Vereinbarung dienstrechtlich geregelt wird.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
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Wissenschaftspersonal
Die Informationen der Hochschulrektorenkonferenz HRK beziehen sich auf Besoldung, Tarifrecht und Befristungsregelungen.
W-Portal
Portal des Deutschen Hochschulverbandes DHV zur W-Besoldung. Da für den Bund, die Länder und die jeweilige Hochschule spezielle Regelungen gelten, möchte der Deutsche Hochschulverband mit dem W-Portal den Hochschullehrern einen schnellen Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften ermöglichen.
Zeitverträge / Befristungsregelungen
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stellt Informationen rund um Wissenschaftszeitvertragsgesetz bereit. In den FAQ werden zahlreiche Fragen zur Reform erörtert und es wird auf den entsprechenden Gesetzentwurf verwiesen.
Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Das im April 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde seither verschiedentlich modifiziert. Das BMBF hat das Institut für Hochschulentwicklung und die Interval GmbH mit der Evaluation des Gesetzes beauftragt, der Bericht wurde im Mai 2022 vorgelegt.
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Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft. (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG)
Vorgestellt wird das "Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 442) geändert worden ist"
Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft. Vom 12. April 2007.
Artikel 1 beinhaltet das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG), Artikel 2 die Änderung des Hochschulrahmengesetzes.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dokumentiert Entwicklungen beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit weiterführenden Links.