Juniorprofessur
Allgemeines. Grundsätzliches
Juniorprofessur: Voraussetzungen, Aufgaben, Besoldung
Das Portal Academics stellt die Juniorprofessur vor. Sie ermöglicht dem wissenschaftlichen Nachwuchs, unabhängig zu forschen und zu lehren. Eine Habilitation ist nicht mehr notwendig. Der spätere Ruf auf eine reguläre Professur ist wahrscheinlich, jedoch nicht garantiert. Aspekte sind unter anderem: Voraussetzungen, Befristung, Aufgaben und Gehalt.
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Verein für moderne Karrierewege in der Wissenschaft
Der gemeinnützige Verein DGJ ist der einzige bundesweite Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einem frühen Karrierestadium (z. B. Tenure-Track-Professur, Junior-/Qualifikationsprofessur mit und ohne Tenure-Track, Nachwuchsgruppenleitung, Emmy Noether-Programm). Der Verein steht in Kontakt mit der Politik, z. B. dem BMBF, Landesministerien sowie [...]
Gesetzliche Regelungen. Kommentierung
Hochschuldienstrecht (Juniorprofessur. Zeitvertragsrecht). Gesetz (vom 27.12.2004) HdaVÄndG
Das Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich soll die Rechtsgrundlage für den Fortbestand der Juniorprofessur schaffen und die entstandene Rechtsunsicherheit bei den Befristungsmöglichkeiten in der Qualifikationsphase wissenschaftlichen Personals schaffen. Das Gesetz mit Gültigkeit vom 01. Januar 2005 ist in der der Ausgabe 75, Teil I des [...]
Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) - Urteil vom 27.07.2004
Urteil des Bundesverfassungsgerichts einschließlich Begründungen zum Fünften Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften vom 27.07.2004. Das 5. HRGÄndG wurde für nichtig erklärt und damit die vorgesehene verbindliche Einführung der Juniorprofessur als Qualifizierungsweg zu Professur bzw. Hochschullehrerberuf rückgängig gemacht.