Duales System
Ausbildung, die an zwei Lernorten, d.h. an Einrichtungen des Sekundarbereichs II (Berufsschulen) oder des tertiären Bereichs (Berufsakademien, Fachhochschulen) und in Betrieben, alternierend oder parallel durchgeführt wird.
Schlagwörter
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |