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Ergebnis der Suche nach: ( ( ( (Freitext: SONDERPÄDAGOGISCHER und FÖRDERBEDARF) und (Schlagwörter: INKLUSION) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE I") ) und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
Es wurden 5 Einträge gefunden
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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Details { "DBS": "DE:DBS:9255" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)
Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61794" }
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Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)
Die vorliegenden pädagogischen Empfehlungen orientieren sich vor allem an den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Empfehlungen gehen vom Grundsatz der Inklusion aus, verstanden als ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens. Inklusion in diesem Sinne bedeutet für den Bereich der Schule einen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51359" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: