Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin) - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Autor:
juris GmbH, service@juris.de
Bildungsebene:
Primarstufe Sekundarstufe I Sekundarstufe II Spezieller Förderbedarf
Frei zugänglich:
ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig:
nein
Lernressourcentyp:
Primärmaterial/Quelle
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Antragstellung Inklusion Integrationshelfer Jugendhilfe Rechtsgrundlage Schulbegleitung Sonderpädagogischer Förderbedarf Verordnung
Ortsbezüge:
Berlin
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Schule Schulwesen allgemein
Schule Schulwesen allgemein Schulrecht
Geeignet für:
Lehrer; Schüler