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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: SONDERPÄDAGOGISCHER und FÖRDERBEDARF) und (Schlagwörter: INKLUSION) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE I") ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
Es wurden 11 Einträge gefunden
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Organisation des gemeinsamen Unterrichts in Niedersachsen
Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Behinderung werden gemeinsam beschult.
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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
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Sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen
Die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und geöffnet. Schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde mit der sonderpädagogischen Grundversorgung und dem Einsatz der Mobilen Dienste der Weg zur inklusiven Schule bereitet.
Details { "NDS": "DE:NDS:NLINE:nibis_struktur:3720.0" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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"Jeden Einzelnen sehen, niemanden übersehen, jeden ernst nehmen." - Der Jakob Muth-Preis zeichnet inklusive Schulen aus
Am 21. Juni 2017 wurde in Rostock der Jakob Muth-Preis verliehen. Drei Schulen und eine schulübergreifende AG erhielten die Auszeichnung für ihre inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:58721" }
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Sonderpädagogische Förderung in Deutschland - eine Analyse der Datenlage in der Schulstatistik
Thema des folgenden Beitrags ist die aktuelle Inklusionsdebatte aus der Perspektive der Schulstatistik auf Bundesebene. Auf Grundlage der Daten des Schuljahres 2011/2012 sowie partieller zeitlicher Rückblicke wird eine Übersicht der Datenquantität und -qualität zu sonderpädagogischer Förderung skizziert. Dabei wird das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51684" }
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Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)
Die vorliegenden pädagogischen Empfehlungen orientieren sich vor allem an den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Empfehlungen gehen vom Grundsatz der Inklusion aus, verstanden als ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens. Inklusion in diesem Sinne bedeutet für den Bereich der Schule einen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51359" }
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"Inklusion kommt allen zugute" - Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim wurde als erstes Gymnasium mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichnet.
Der ´Jakob Muth-Preis für inklusive Schule´ wurde in diesem Jahr zum ersten Mal an ein Gymnasium vergeben. Während der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung an Grundschulen immer alltäglicher wird, haben sich noch nicht so viele Gymnasien für das inklusive Lernen geöffnet. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim (GSG) hat sich vor drei Jahren ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57804" }
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Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)
Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61794" }