20 Jahre Lissabon-Konvention: Quo vadis Anerkennung?
11.04.2017, 11:00 Uhr - 11.04.2017, 17:00 Uhr
Johannes Gutenberg - Universität Mainz Alte Mensa
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Deutschland
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Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, die sogenannte Lissabon Konvention, wurde auf Initiative von UNESCO und Europarat erarbeitet, am 11. April 1997 verabschiedet und bis heute von 53 Staaten ratifiziert. Deutschland hat die Lissabon Konvention zehn Jahre nach der Verabschiedung am 16. Mai 2007 ratifiziert und in Bundesrecht überführt. Die Konvention regelt die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Studienzeiten und Studienabschlüssen in den Mitgliedsstaaten. Die entscheidende Neuerung gegenüber älteren Verträgen ist das Konzept des wesentlichen Unterschieds, welches besagt, dass alle im Ausland erworbenen Studienzeiten und Abschlüsse anerkannt werden, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zu den zu erwerbenden Kompetenzen vorliegt. Mit der Annahme von wesentlichen Unterschieden zwischen Studienprogrammen wird Anerkennung zum Regelfall. Den zweiten Paradigmenwechsel vollzieht die Konvention mit der Umkehr der Beweislast, die nunmehr bei der anerkennenden Institution liegt.
Schlagwörter
Hochschulleitung, Dekan, Studiendekan, Kanzler, Hochschule, Konvention,
| Art der Veranstaltung | Konferenz / Tagung / Fachtagung / Kolloquium / Kongress / Symposium |
|---|---|
| Inhaltsbereich der Veranstaltung | Allgemeinbildung; Berufliche Bildung; Hochschule; Wissenschaft/Bildungsforschung; Bildungspolitik/Bildungsverwaltung |
| Adressaten | Allgemeine Öffentlichkeit; Hochschullehrer/innen / Forscher/-innen; Fachleute aus Bildungspolitik und -verwaltung |
| Tagungssprache | Deutsch; Englisch |
| Relevanz | bundesweit |
| Veranstalter | Hochschulrektorenkonferenz Projekt nexus - Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern |
| Zuletzt geändert am | 28.02.2017 |