Regelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife (Fachabitur, Fachabi) in Sachsen-Anhalt
Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
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Berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife (Sachsen-Anhalt)
Der Runderlass regelt die Bestimmungen zur Erlangung des schulischen und beruflichen Teils der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt.
Dokument von: Bildungsserver Sachsen-Anhalt