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Zum Tag der Kinderrechte am 20. November: Kinderrechte ins Grundgesetz

Jubelnde Kinder am Strand mit Regenbogen
Bildrechte: geralt / Pixabay, CC0

Vor über 30 Jahren haben die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Diese gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren weltweit. In Deutschland sollen die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden – so steht es abermals im Koalitionsvertrag. Zuletzt konnte im parlamentarischen Verfahren über das Vorhaben Anfang Juni 2021 keine Einigung erzielt werden.

In unserem Dossier erhalten Sie Informationen zum Aufnahmeprozess der Kinderrechte ins Grundgesetz, zur UN-Kinderrechtskonvention und seiner Umsetzung in Deutschland, zu Kinderrechten in den Bundesländern, in Europa und der digitalen Welt. Außerdem finden Sie speziell für Kinder aufbereitete Webseiten und Informationen zum Thema.

Thematischer Kontext

  1. 20. November: Tag der Kinderrechte

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