Europäischer Wettbewerb
Laufzeit: seit 1953
h t t p s : / / w w w . e u r o p a e i s c h e r - w e t t b e w e r b . d e /
Der „Europäische Wettbewerb“ ist ein Instrument der praktischen Schularbeit und kann als katalysierendes Element die Lehrerschaft dabei unterstützen, die Leitlinien des europäischen Bildungsauftrags der Schule umzusetzen. Dabei trägt der Wettbewerb der neuen Herausforderung Rechnung, die Ziele der Europäischen Integration zukunftsorientiert auszugestalten. Er tut dies durch aktuelle Themenstellung, Berücksichtigung der Befindlichkeit der Schülerinnen und Schüler vor Ort und die Unterstützung von Kampagnen Europäischer Institutionen.
Der Wettbewerb weckt das Interesse an europäischen Fragen und schafft den Anreiz, auf diese Fragen in persönlicher und kritischer Auseinandersetzung eine möglichst europäische Antwort zu geben. Er vermittelt dabei Kenntnisse über europäische Zusammenhänge und den Prozess der Europäischen Integration, hilft jungen Leuten, sich in Europa zu orientieren, stärkt ihre Urteilskraft und unterstützt sie dabei, sich einen eigenen Standpunkt zu erarbeiten und fördert interkulturelles Lernen und die Beachtung der Menschenrechte.
Durchgeführt wird ein schuljahresbegleitender Wettbewerb, der sich thematisch am von der Europäischen Kommission ausgerufenen Europäischen Jahr orientiert.
Das innovative Potenzial des Wettbewerbs liegt in der Förderung interkultureller Verständigung.
Schlagwörter
Europa, Auseinandersetzung, Befindlichkeit, Bild, Europäische Bildungsarbeit, Europäische Erziehung, Europäische Integration, Interkulturelle Kommunikation, Interkulturelles Lernen, Schüler, Schule, Text, Wettbewerb,
Titel | Europäischer Wettbewerb |
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Projekttyp | Wettbewerb |
Projekt wird gefördert durch | Bund und beteiligte Länder |
Bildungsbereich | Primarbereich; Sekundarbereich I; Sekundarbereich II |
Innovationsbereich | Interkulturelle Bildung |
Organisationsstruktur |
Wettbewerbsförderung: Wettbewerbsträger: |
Projektbeginn | 1953 |
Projektende | |
Beteiligte Bundesländer | Baden-Württemberg; Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen |
Zuletzt geändert am | 20.07.2023 |