Erziehungsstaat - Staatserziehung - Nationalbildung. Staatliche und gesellschaftliche Funktionen und Leistungen von Erziehung und Unterricht im Uebergang vom Untertanenverbands-Staat zur modernen Staatsbuergergesellschaft.
Der Absolutismus konstituierte sich in der Frühen Neuzeit Europas als Untertanenverbandsstaat, der zur Beförderung dieses Zwecks Schule und Unterricht zu Staatsaufgaben erklärte. Mit der Transformation des Untertanenverbandsstaats in die Staatsbürgergesellschaft der Moderne mußten nicht nur die Unterrichts- und Ausbildungsleistungen des absolutistischen "Erziehungsstaates" optimiert und maximiert werden, sondern in der neuen Gesellschaftsform auf radikalisierte Rationalisierungs-und (Selbst-)Disziplinierungsleistungen hin modifiziert werden. Die im vorliegenden Beitrag skizzierte Entwicklung im 17. und 18. Jahrhundert - vom Erziehungsstaat über die Staatserziehung zur Nationalbildung - zeigt die innere Ambivalenz dieser Entwicklung, die sich bis in unsere Gegenwart des 20. Jahrhunderts hinein fortgesetzt hat: die Institutionalisierung der mehr und mehr formalisierten Bildungswege eröffnet zugleich die Möglichkeit von deren zunehmender politischer Instrumentalisierung. (DIPF/Orig.).
Schlagwörter
Bildungstheorie, Erziehung, Historische Pädagogik, Pädagogik, Bildungsgeschichte, Bildungspolitik, Staat, Entwicklung,
Quelle | In: Zeitschrift für Pädagogik, 39 (1993) 4, S. 567-582, URL des Volltextes: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-112311 |
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Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0044-3247 |
URN |
urn:nbn:de:0111-pedocs-112311 |
Erfasst von | Landesinstitut für Schule, Soest |
Update | 1995_(CD) |