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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SONDERPÄDAGOGISCHER und FÖRDERBEDARF) und (Bildungsebene: PRIMARSTUFE) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE I")
Es wurden 14 Einträge gefunden
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Organisation des gemeinsamen Unterrichts in Niedersachsen
Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Behinderung werden gemeinsam beschult.
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Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Details { "DBS": "DE:DBS:9255" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Vorbereitungsdienst/Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Die Seite bietet einen kurzen Überblick über den Ablauf des Vorbereitungsdiensts in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterführende Informationen wie eine Handreichung, Gesetzesgrundlagen und eine Übersicht über einzureichende Bewerbungsdokumente sind verlinkt. Die Informationen richten sich an Lehramtsantwärter an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Regionalen Schulen, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:58061" }
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"Jeden Einzelnen sehen, niemanden übersehen, jeden ernst nehmen." - Der Jakob Muth-Preis zeichnet inklusive Schulen aus
Am 21. Juni 2017 wurde in Rostock der Jakob Muth-Preis verliehen. Drei Schulen und eine schulübergreifende AG erhielten die Auszeichnung für ihre inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:58721" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen
Die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und geöffnet. Schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde mit der sonderpädagogischen Grundversorgung und dem Einsatz der Mobilen Dienste der Weg zur inklusiven Schule bereitet.
Details { "NDS": "DE:NDS:NLINE:nibis_struktur:3720.0" }
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Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) Berlin
Die Verordnung enthält folgende Teile: Teil I Allgemeines, Teil II Förderschwerpunkte und Ziele der sonderpädagogischen Förderung sowie besondere Bedarfslagen, Teil III Integration in der allgemeinen Schule, Teil IV Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und sonderpädagogische Einrichtungen, Teil V Sonderpädagogische Förderung im Bereich der beruflichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51368" }
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Sonderpädagogische Förderung in Deutschland - eine Analyse der Datenlage in der Schulstatistik
Thema des folgenden Beitrags ist die aktuelle Inklusionsdebatte aus der Perspektive der Schulstatistik auf Bundesebene. Auf Grundlage der Daten des Schuljahres 2011/2012 sowie partieller zeitlicher Rückblicke wird eine Übersicht der Datenquantität und -qualität zu sonderpädagogischer Förderung skizziert. Dabei wird das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51684" }