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1 bis 10
  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9250" }

  • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9251" }

  • Bremer Schulgesetze

    Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.

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    { "DBS": "DE:DBS:28378" }

  • Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)

    Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9256" }

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9252" }

  • Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9257" }

  • Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrkräfte sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Staatliche Schulbehörden, Schulinspektion; Religionsunterricht, Unterricht Werte und Normen; Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9658" }

  • Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen

    Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.

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  • Schulgesetz für das Land Berlin

    Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:17095" }

  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

    Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.

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    { "DBS": "DE:DBS:9247" }