Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)
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Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Paragraph 4, Absatz 11 und Paragraph 5 regelen inklusive Beschulung und gemeinsamen Unterricht.