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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: RECHTSGRUNDLAGE) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF") ) und (Bildungsebene: PRIMARSTUFE)
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Rechtsgutachten "Einheitliche Qualitätskriterien für den Ganztag im Grundschulalter. Möglichkeiten der bundesrechtlichen Umsetzung"
Inhalt des Gutachtenauftrags der Stiftung Mercator ist es, mögliche Regelungsoptionen von Qualitätsfragen im Ganztag auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Interessen und Perspektiven der Bundesländer zu erarbeiten. Das Gutachten baut dabei auf zwei vorgängigen Rechtsgutachten von Johannes Münder auf, die dieser im Juni 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62858" }
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Rechtsexpertise "Verortung zentraler Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern"
"Mit dieser Rechtsexpertise wird untersucht, ob und ggf. wie eine Verankerung von Qualitätsdimensionen rechtlich im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen könnte. Hinsichtlich der Qualitätsaspekte bezieht sich dieses Gutachten auf die von [einer] Expertengruppe sowie vom AWO Bundesverband erarbeiteten Qualitätsdimensionen eines guten Ganztags. Das Gutachten legt ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62451" }
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Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) (Berlin)
Die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer regelt für das Bundesland Berlin detailliert den Einsatz von Schulhelfer*innen sowie das Verfahren zu deren Beantragung.
Details { "DBS": "DE:DBS:61771" }
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Rechtsaspekte von Offline-Medien
Rechtlich ist die Nutzung von Offline-Medien wie CD, CD-ROM, DVD und DVD-ROM von ihrer Ausleihe zu unterscheiden. Die Ausleihe wird im Bürgerlichen Gesetzbuch und die Nutzung im Urhebergesetz geregelt. Für Schulmediotheken werden die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zusammengefasst.
Details { "DBS": "DE:DBS:25883" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin
Die Rahmenvereinbarung regelt die Kooperation des Landes Berlin mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bezug auf den Einsatz sogenannter Schulhelfer*innen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag an der Regelschule begleiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:61772" }
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Schulhausbau in Baden-Württemberg
Die kommunalen und privaten Schulträger sind für den Bau und Unterhalt der Schulgebäude zuständig. Die Seite des Kultusministeriums bietet die aktuelle Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung einschließlich der Schemata zur Ermittlung des Flächenbedarfs für die verschiedenen Schularten und den Allgemeinen Hinweisen hierzu sowie die Vordrucke für das Antragsverfahren, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:63278" }
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Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)
Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61794" }
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