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Es wurden 15 Einträge gefunden
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Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.F. vom 24.10.2008) Um die Vergleichbarkeit der in der gymnasialen Oberstufe erworbenen Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife zu sichern und eine ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22368" }
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Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
Aufbau, Lehrplan und Versetzungsregelungen der Waldorfschulen erfordern besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abiturprüfung an Waldorfschulen. Diese Bestimmungen berücksichtigen die sich aus der Pädagogik der Waldorfschulen ergebenden Besonderheiten und die Notwendigkeit, die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern gleichwertig und vergleichbar ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22365" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Aspekte der Lernausgangslage und der Lernentwicklung (LAU) (Hamburg)
Die Untersuchung Aspekte der Lernausgangslage und der Lernentwicklung (LAU) ist eine Längsschnittstudie, die nahezu alle Hamburger Schüler*innen der fünften Klassen im Jahre 1996 bis zum Schulabschluss im Jahr 2005, jeweils im Abstand von zwei Schuljahren, erfasst hat. Getestet wurde die Lernausgangslage sowie die Lernentwicklung innerhalb der Schullaufbahn. LAU5 hat sich ...
Details { "DBS": "DE:DBS:15281" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)
Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51287" }
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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung - EPA (Beschlüsse der KMK)
Online verfügbar sind die Beschlüsse zu den einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung in verschiedenen Fächern.
Details { "DBS": "DE:DBS:21505" }
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Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in Hessen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums
Es wird definiert, auf welche Weise eine ausreichende berufliche Tätigkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Des Weiteren bietet der Text Hinweise und Anregungen zur Umsetzung des Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:54695" }
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Kultusministerkonferenz setzt Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer Plenartagung am 18. und 19. Oktober 2012 in Hamburg einheitliche Leistungsanforderungen für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur in allen 16 Bundesländern festgelegt. Dazu wurden verbindliche Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache (Englisch/Französisch) gemeinsam beschlossen. Die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:49587" }
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Neue Oberstufenvereinbarung: Wir haben ein innovationsfeindliches Klima - beim Deutschen Schulportal
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kultusministerkonferenz aufgefordert, mehr Vergleichbarkeit beim Abitur herzustellen, um die Studienzulassung über den Numerus Clausus gerechter zu machen. Die KMK will im März 2023 eine entsprechende Oberstufenvereinbarung unterzeichnen. Das nimmt ein Bündnis verschiedener Bildungsinitiativen und Verbände zum Anlass, auf eine Reform ...
Details { "DBS": "DE:DBS:64049" }
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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Türkisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Sprachenunterricht. Dies gilt insbesondere auch für den Türkischunterricht der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24583" }