Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)

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Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) stellen (außer in Bayern und Sachsen).

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler
Kostenpflichtig: nein
Sprache: Deutsch