Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
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Aufbau, Lehrplan und Versetzungsregelungen der Waldorfschulen erfordern besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abiturprüfung an Waldorfschulen. Diese Bestimmungen berücksichtigen die sich aus der Pädagogik der Waldorfschulen ergebenden Besonderheiten und die Notwendigkeit, die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern gleichwertig und vergleichbar zu halten. Grundlage der Durchführung der Abiturprüfung an Waldorfschulen ist daher die ´´Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit der ´´Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 in der jeweils geltenden Fassung) mit folgenden, nur für Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen geltenden Bestimmungen...