Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Zu den Aufgaben der BA gehören: Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Arbeitgeberberatung, Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleistungen. Außerdem betreibt die BA Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner gewährt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Schwerbehindertengesetzes übertragen.
Schlagwörter
Ausland, Deutschland, Europa, Arbeitsamt, Arbeitsmarkt, Arbeitsvermittlung, Ausbildung, Auszubildender, Berufsberatung, Berufswahl, Förderung, Information, Student, Weiterbildung, Ausbildungsvermittlung,