Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (NRW)
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Die Kommunalen Integrationszentren sind das Herzstück des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, denn sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Integration vor Ort gelingt. Mit der Integration neu zugewanderter Menschen bzw. Menschen mit Einwanderungsgeschichte kommt den Kreisen und kreisfreien Städten eine entscheidende Bedeutung zu. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt daher die Kommunen und fördert die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren. Es gibt inzwischen fast flächendeckend, in 54 Kreisen und kreisfreien Städten, Kommunale Integrationszentren, die sich um die Koordination von kommunalen Integrationsaufgaben und die Vernetzung unterschiedlicher Akteure kümmern.
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Elementarbildung, Integration, Interkulturelle Bildung, Interkulturelles Lernen, Lesen, Migrant, Migrantin, Migration, Migrationshintergrund, Schule, Zuwanderung,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Arbeits- und Forschungsschwerpunkte, Projekte | Moderation des internen Austauschs, Durchführung interner und überregionaler Fortbildungsangebote, Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, Organisation des Förderprogramm-Controllings, Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Land | Deutschland |
Siehe auch: | Fachorganisationen im Bereich Migration / Interkulturelle PädagogikRegionale Arbeitsstellen (RAA) |