Projekt gegen das Schulschwänzen

Laufzeit: 31.01.2003 - 30.11.2004
[Die Website des abgeschlossenen Projekts wurde in der Zwischenzeit abgeschaltet.]
Wesentliche Bestandteile des Projekts sind:
1. Vereinbarungen zwischen Erziehungsberechtigten und Schulen zur unmittelbaren gegenseitigen Information über das Fehlen von Schülerinnen und Schüler.
2. Einrichtung eines Helferteams, das in Fällen hartnäckigen Schulschwänzens oder von Schulverweigerung individuelle Lösungen erarbeitet, in die Wege leitet und begleitet.
3. Maßnahmen der Polizei, die Schülerinnen und Schüler vormittags an deren informellen Treffpunkten wie Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Spielplätzen anspricht.
Das innovative Potenzial des Projekts liegt in der Durchsetzung des Schulbesuchs durch die Verbesserung von Kommunikation und Koordination der beteiligten Erziehungsberechtigten und der Staatsorgane.
Schlagwörter
Niedersachsen, Erziehungsberechtigung, Kommunikation, Koordination, Polizei, Schüler, Schule, Schulschwänzen, Schulverweigerung, Vereinbarung,
Titel | Projekt gegen das Schulschwänzen |
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Projekttyp | Länderprojekt |
Projekt wird gefördert durch | Niedersachsen |
Bildungsbereich | Primarbereich; Sekundarbereich I; Sekundarbereich II; Sonderpädagogik; Berufliche Bildung |
Innovationsbereich | Qualitätsmanagement, Evaluation |
Organisationsstruktur |
Zuständiges Landesministerium: Projektdurchführung: |
Projektbeginn | 31.01.2003 |
Projektende | 30.11.2004 |
Beteiligte Bundesländer | Niedersachsen |
Zuletzt geändert am | 27.03.2023 |