Deutsches Sprachdiplom – Integration und Spracherwerb vor Ort
Laufzeit: seit 2012
Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz ist das einzige schulische Programm Deutschlands für Deutsch als Fremdsprache im Ausland.
Das Programm wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen.
Das DSD wird mit einer Prüfung zum Abschluss eines mehrjährigen schulischen Deutschunterrichts erworben.
Das seit über 40 Jahren im Ausland bewährte Programm wird seit 2012 auch innerhalb Deutschlands eingesetzt und im Rahmen der Erstintegration verwendet, um neu angekommene Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beim Einstieg in das deutsche Schulsystem zu unterstützen.
Die jeweils zuständigen Bildungsbehörden greifen dabei auf den einheitlichen Prüfungssatz zurück und verwenden dieselbe Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen zum Deutschen Sprachdiplom.
Das innovative Potenzial des Projekts liegt im Einsatz des bereits seit Jahrzehnten im Ausland bewährten Deutschen Sprachdiploms im Rahmen der schulischen Erstintegration von neu zugewanderten Jugendlichen.
Schlagwörter
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Flüchtling, Fremdsprachentest, Integration, Jugendlicher, KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland), Migrant, Schüler, Schulsystem, Sprachkompetenz, Sprachtest, Sprachkenntnisse, Deutschkenntnisse, Erstintegration,
Titel | Deutsches Sprachdiplom – Integration und Spracherwerb vor Ort |
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Kurztitel | DSD I |
Projekttyp | Bund-Länder-Projekt |
Projekt wird gefördert durch | Bund und beteiligte Länder |
Bildungsbereich | Sekundarbereich I; Sekundarbereich II |
Innovationsbereich | Sprachförderung; Bildungsstandards, Kompetenzen, Tests |
Organisationsstruktur |
Projektförderung: Projektleitung: |
Projektbeginn | 2012 |
Projektende | |
Beteiligte Bundesländer | Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Schleswig-Holstein; Thüringen |
Zuletzt geändert am | 01.08.2018 |