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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: ZEUGNIS) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
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Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.01.1974 i.d.F. vom 15.02.2018)
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Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium)
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1983 i.d.F. vom 24.10.2008)
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg - Institut zur Erlangung der Hochschulreife)
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg - Institut zur Erlangung der Hochschulreife) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1983 i.d.F. vom 07.02.2013)
Details { "DBS": "DE:DBS:22375" }
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Schleswig-Holstein: Welche Schule für mein Kind?
In Schleswig-Holstein erhalten die Eltern der Viertklässler zum Ende des ersten Schulhalbjahres mit dem Zeugnis oder auch als Zeugnis einen Entwicklungsbericht. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein und besprechen mit ihnen den Entwicklungsbericht. Die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:59463" }
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Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.F. vom 24.10.2008) Um die Vergleichbarkeit der in der gymnasialen Oberstufe erworbenen Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife zu sichern und eine ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22368" }
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Zensuren und Zeugnisse: "Das Dilemma mit den Schulnoten" - ein Artikel von Barbara Kerbel für die Bundeszentrale für politische Bildung
Ziffernnoten von 1 bis 6 gehören zur Schule wie Unterricht, Klassenfahrt und Pausenbrot. Aber seit Jahrzehnten stehen Noten in der Kritik. Sie gelten als ungerecht, beliebig, nicht vergleichbar. Barbara Kerbel hinterfragt in ihrem Artikel für die Bundeszentrale für politische Bildung, warum Schulnoten trotzdem immer noch fast überall vergeben werden.
Details { "DBS": "DE:DBS:63411" }
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Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen in NRW
In NRW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung. Sie umfasst entweder eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Sie kann darüber hinaus aber auch eine Empfehlung mit Einschränkungen enthalten. Die Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule sind immer zu nennen. Mit diesem Zeugnis melden sich die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:59460" }
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Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung
Zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse unter den Ländern und einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Arbeit in der gymnasialen Oberstufe stimmen die Länder in Folgendem überein: Die Allgemeine Hochschulreife ist die schulische Abschlussqualifikation, die den Zugang zu jedem Studium an einer Hochschule, aber auch den Weg in eine vergleichbare ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22367" }
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Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)
Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51361" }