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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULRECHT) und (Schlagwörter: INKLUSION) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")

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  • Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)

    Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; ...

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  • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9251" }

  • Landesregierung beschließt Eckpunkte zur Inklusion (Baden-Württemberg)

    Der Ministerrat hat am Dienstag (29. Juli 2014) den von Kultusminister Andreas Stoch vorgelegten Eckpunkten zur Inklusion zugestimmt und das Kultusministerium beauftragt, auf dieser Grundlage die Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/2016 vorzubereiten. Die Pressemitteilung gibt einen Überblick über die Eckpunkte der Schulgesetznovelle.

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  • Bremer Schulgesetze

    Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.

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  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9252" }

  • Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Vom 15. Mai 2012 (Hessen)

    Die Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung sowie die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Hessen.

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  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9250" }

  • Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen

    Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.

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  • Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9257" }

  • Zertifizierung von "Schulen mit inklusivem Schulkonzept" ab Schuljahr 2013/2014. Runderlaß des MK vom 10.4.2013

    Der Runderlaß regelt für die Schulen in Sachsen-Anhalt: Auftrag und Ausstattung zertifizierter Schulen; Antragstellung zur Zertifizierung als „Schule mit inklusivem Schulkonzept“; Mitwirkung des Schulträgers; Genehmigung; Zertifizierungszeitrahmen, Gütesiegel „Schule mit inklusivem Schulkonzept“.

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    { "DBS": "DE:DBS:51580" }

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