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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULRECHT) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II") ) und (Schlagwörter: RECHTSGRUNDLAGE)
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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Berufsschulpflicht und Befreiungsregeln in Deutschland. Vergleich der Regelungen der Bundesländer
Die Gesamtschulpflicht ist bundesweit weitestgehend einheitlich (12 Jahre). Dadurch dass der Berufsschulunterricht Ländersache ist, gibt es bei der Berufsschulpflicht einige Unterschiede. Die Präsentation des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. faßt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Bundesländern zusammen.
Details { "DBS": "DE:DBS:48490" }
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Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) (Berlin)
Die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer regelt für das Bundesland Berlin detailliert den Einsatz von Schulhelfer*innen sowie das Verfahren zu deren Beantragung.
Details { "DBS": "DE:DBS:61771" }
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Rechtsvorschriften für das Schulwesen (Saarland)
Übersicht zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie aktuelle Dateien.
Details { "DBS": "DE:DBS:62048" }
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Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung (Rheinland-Pfalz)
Neben den allgemeinen Grundsätzen und Zielen der Bildungsberatung enthält die Richtlinie die Regelungen zur Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung in allen Schularten und Schulformen ab Klassenstufe 5.
Details { "DBS": "DE:DBS:59433" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Richtlinien für die Bildungsberatung (Baden-Württemberg)
Die Richtlinien enthalten Regelungen zu den Grundsätzen und Zielen der Bildugnsberatung, zur Arbeit der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, zu den Aufgaben der schulpsychologischen Beratungsstellen, zu den formalen Rahmenbedingungen der Bildungsberatung sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen.
Details { "DBS": "DE:DBS:59431" }
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Bildung und Arbeit (Flüchtlingsrat Thüringen)
Der Flüchtlingsrat Thüringen gibt einen kurzen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen für Kindergarten- und Schulbesuch, Ausbildung, Arbeitsaufnahme und Ableistung eines Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:56765" }
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Selektivität und Durchlässigkeit im allgemein bildenden Schulsystem. Rechtliche Regelungen und Daten unter besonderer Berücksichtigung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen
Analysiert werden die Verfahren der Schülerselektion (insb. Rückstellung, Nichtversetzung, Zuweisung zu Schulformen der Sek.I) sowie die Durchlässigkeit (insb. Wechsel zwischen Schulformen sowie die Entkopplung von Abschluss und Schulform). Ein Schwerpunkt: Sind nominell gleiche, an unterschiedlichen Schulformen erworbene Abschlüsse auch gleichwertig? Die Studie bezieht ...
Details { "DBS": "DE:DBS:26437" }